Regelwerk






 








Die Paragraphen Fibel der
Seafights Ehren Garde

     
 

 

§1 Grundsatz

  1. Wir sind eine unabhängige neutrale Friedliche Gilde mit hohen Ethischen Werten, und daran haben sich alle  Mitglieder zu halten.

  2. Wir verhalten uns befeindeten Gilden gegenüber Fair und fahren generell keine Gilden Kaputt.

  3. Wir Klauen grundsätzlich nicht oder Provozieren andere Spieler wie im §3 und §4 definiert.

  4. Eine Veränderung des Grundsatzes ist Ausschließlich mit einer Abstimmung von min. 50% der registrierten Mitglieder im Forum mit einer Mehrheit von 75% möglich.

§2 Gildenführung

  1. Die Gilde Seafights Ehren Garde wird von einem 6 Mann starken Clanrat geleitet dem das OH vorsteht.
  2. Die Beiräte haben alle zugriff auf die Flaggschiffe (Ehren-Garde und Ehren-Garde²) und sind für den Ausbau und die Entwicklung der Schiffe Verantwortlich.
  3. Sollte ein Clanratsmitglied über einen Zeitraum von min. 4 Wochen Inaktiv sein, so kann er von den Oh seines Postens enthoben werden.

§3 Hilfe und Schutz der Mitglieder

  1. Das höchste Gut der Gilde sind die Mitglieder und deren Wohlergehen. Dies gilt es zu schützen. Der Schutz eines Gildenmitglieds und dessen Sicherheit sind über das persönliche Wohl zu stellen. Das heißt, dass die Interessen eines einzelnen immer der Sicherheit der Gilde, bzw. deren Mitglieder unterzuordnen ist. Alle Tätigkeiten, außer Prüfungen und Quests, sind für die Hilfe eines Member sofort einzustellen, wenn die Gefahr innerhalb der eigenen oder der angrenzenden Karte erfolgt.

§4 Defensives Verhalten

  1. Die Mitglieder der Seafights Ehren Garde sind Defensive Unsere Mitglieder greifen ausschließlich Gilden und Einzelspieler an, die es geschafft haben auf unserer Kriegsliste zu landen.
  2. Wir klauen Grundsätzlich nicht. Es zählt hier, wer den ersten Schuss gemacht hat. Bei Unstimmigkeiten, wer den ersten Schuss hatte, geben wir als Klügere nach und verzichten.
  3. Zur Verteidigung darf unabhängig von der Kriegsliste zurückgeschossen werden. Ein Kontrahent, der bereits in der Vergangenheit unangenehm aufgefallen ist (Diebstahl oder Angriff) darf hierüber hinaus versenkt und geentert werden, auch wenn dieser nicht auf der Kriegsliste steht. Bewachte Monster werden nicht abgeschossen (Ein Monster gilt als bewacht, wenn es sichtlich angeschossen ist oder ein Schiff zur Bewachung daneben steht. Das gleiche gilt auch für Glitzis.)
  4. Zusatz: Aufgrund überhäufter klau und blubb Aktionen von Gildenlosen Eliteschiffen, sind diese vom §4 Absatz 1 Ausgeschlossen. Es ist Mitgliedern Der S€G gestattet  Gildenlose Eliteschiffe zu jagen, entern und zu blubben.

§5 Fairplay

  1. Die Mitglieder der Seafights Ehren Garde bleiben fair. Wir beleidigen Niemanden, weder im Chat oder TS noch sonst wo. Siehe auch Chatregeln. Es ist gestattet Spaßig mit den Feinden zu kommunizieren, z.B. nach einen Blubb zu fragen wie Kalt das Wasser war.

§6 Diplomatische Verhandlungen

  1. Sollte Klärungsbedarf mit einer anderen Gilde sein, gehen grundsätzlich zwei Mitglieder des Clanrates auf den TS der Gegenseite oder zum RGX.
  2. Es ist notwendig das niemand alleine eine Verhandlung mit der Gegenseite führt, da sonst keine Garantie dafür da ist, dass wir uns Korrekt verhalten haben, wenn die Gegenseite es anschließend behauptet.

§7 Teamspeak

  1. Teamspeak (kostenloses Programm) ist bei den Mitgliedern der Seafights Ehren Garde Grundvoraussetzung damit wir miteinander kommunizieren können. Bei der Installation helfen die Mitgliederbetreuer. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich für die Kommunikation ein Headset zuzulegen und Teamspeak zu nutzen, sobald er auf der Seekarte ist. Ausnahmen sind nur bei Absprache möglich.

§8 Ausschluss

  1. Wer gegen die Regeln der Seafights Ehren Garde verstößt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Die Konsequenzen sehen wie folgt aus:
    Beim ersten Vorfall wird eine Verwarnung ausgesprochen. Jedes Mitglied bekommt Gelegenheit sich zu den Vorwürfen zu äußern und Stellung zu beziehen. Bei weiteren Vorfällen wird eine zweite Verwarnung ausgesprochen.  Je nach Schwere des Vorfalls oder der Verletzung unserer Regeln erfolgt der sofortige Ausschluss.

§9 Gildenversammlung

  1. Gildenversammlungen sind Pflichtveranstaltungen! Sie dienen den Mitgliedern und dem Clanrat um aktuelle Themen zu besprechen und Abzustimmen.

§10 Goldkonto

  1. Jedes Mitglied bekommt über das Forum System ein Goldkonto. Dieses ist durch die Gildenkassen gedeckt. Das ersparte Kapital kann jederzeit bei einem Beirat oder OH von der Gildenkasse eingefordert werden.

 

 
     



     
 

Dieses Regelwerk wurde vom Clanrat erstellt um
Fehler in unserer Gilden Vergangenheit
nicht zu wiederhohlen.
Außerdem Soll es für ein Faires Miteinander sorgen.
 
     




 

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